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Autohaftpflichtversicherung

Autohaftpflichtversicherung

Mit welcher Autohaftpflichtversicherung fahren sie am besten? Eine gute Frage, die Sie sich als Autofahrer auf jeden Fall stellen müssen, denn in Deutschland ist eine Kfz Versicherung Pflicht. Niemand, der mit einem Auto am Straßenverkehr teilnimmt, darf dies ohne entsprechenden Versicherungsschutz tun. Der Grund: Wenn Sie mit einem Fahrzeug auf den Straßen unterwegs sind, kann jederzeit jede Menge passieren. Dabei entstehen hohe Sachschäden oder – noch schlimmer – Personenschäden, gegen die Sie durch eine Autohaftpflichtversicherung abgesichert sein müssen. Unser 11880.com-Versicherung-Ratgeber stellt die Kfz-Versicherung im Detail vor.

Pflicht zur Kfz Versicherung

Auto crash
© RobertCrum - istockphotos.com

Warum Sie in Deutschland verpflichtet sind, eine Autohaftpflichtversicherung zu haben, leuchtet angesichts der Kosten, die bei Verkehrsunfällen entstehen können, schnell ein – sie können ohne Weiteres in die Millionen gehen! Entsprechend ist nicht nur die reine Autohaftpflichtversicherung Pflicht, sondern es ist dabei auch auf eine hohe Deckungssumme zu achten. Grundsätzlich leistet die Autohaftpflichtversicherung Versicherungsschutz bei nicht verschuldeten Unfällen. Mit einer Teilkaskoversicherung versichern Sie auch Diebstahl oder Brand mit und eine Vollkaskoversicherung deckt auch selbst verschuldete Unfälle ab.

Modelle der Autohaftpflichtversicherung

Wie auch bei den Autos selbst, gibt es bei der Autohaftpflichtversicherung verschiedene Modelle, die sich für unterschiedliche Sicherheitsbedarfe empfehlen und bzw. auch unterschiedliche Leistungen aufweisen. Durch die grundsätzliche Autohaftpflichtversicherung sind Sie als Fahrer, Halter und Versicherungsnehmer geschützt, dies allerdings nur, solange der Fahrer mit Einverständnis und dem Wissen des Versicherungsnehmers fährt und einen gültigen Führerschein besitzt.

Leistung der Basis-Autohaftpflichtversicherung

Die für jeden verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung sichert im gesetzlichen Rahmen folgende Schäden ab:

  • 2,5 Millionen € bei Personenschäden
  • bis zu 7,5 Mio. € bei Tötung oder Verletzung von mindestens drei Personen
  • 500.000 € für Sachschäden
  • 500.000 € für Vermögensschäden

Diese Mindestdeckungssummen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, können aber insbesondere bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen durchaus auch überschritten werden. Besser ist es daher, eine Autohaftpflichtversicherung ohne Deckungsgrenze abzuschließen.

Was versichert die Teilkasko?

Wildunfall
© Pascal-L-Marius - istockphotos.com

Als Zusatzversicherung zur Autohaftpflichtversicherung sichert Sie die Teilkaskoversicherung gegen

  • Feuer und Explosion,
  • Schmor- und Brandschäden in Folge von Kurzschluss,
  • Raub & Diebstahl,
  • Unterschlagung,
  • unbefugte Nutzung durch fremde Personen,
  • Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag, Hagel,
  • Wildunfälle und
  • Glasbruch

ab. Dabei haben Sie bei den meisten Autohaftpflichtversicherungen die Wahl, in welcher Höhe Ihre Selbstbeteiligung liegen soll. Hier sind Beträge von 0 € oder auch über 500 € möglich. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die monatlichen Beiträge.

Was versichert die Vollkasko?

Bei der Vollkasko-Autohaftpflichtversicherung liegen die Selbstbeteiligungsgrenzen etwas höher, dafür sind aber auch die Versicherungsleistungen deutlich ausgeweitet. Denn in der Vollkasko sind alle Leistungen der Teilkasko beinhaltet, erweitert durch selbstverschuldete Schäden, bei unbekanntem Verursacher – etwa bei Fahrerflucht – oder Vandalismus.

Welche Leistungen bietet die Vollkasko?

Dabei übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für den Transport eines Fahrzeugs zur nächsten Werkstatt, die Reparatur Ihres Fahrzeugs, bzw. bei Totalschaden auch den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs am Unfalltag. Bei Neuwagen kann unter Umständen bis sechs Monate nach Erstzulassung sogar der Neuwert erstattet werden.

Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko

Autoscheibe kaputt
© WiktorD - istockphotos.com

Beide, Teilkasko und Vollkasko, sind Zusatzversicherungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Autohaftpflichtversicherung. Sie geben Sicherheit in vielen möglichen Szenarien rund ums Fahrzeug und erweitern Ihren finanziellen Schutz unbegrenzt, wenn Sie dies beispielsweise in Ihrer Vollkaskoversicherung so verankern lassen. Die größten Unterschiede zwischen den beiden Zusatzversicherungen:

  • Vollkasko beinhaltet Teilkasko-Leistungen
  • Vollkasko hat höhere Selbstbeteiligung
  • Schadensfreiheitsrabatt in der Vollkasko möglich
  • Dadurch sind die Beitragsdifferenzen nicht allzu hoch
  • Lange unfallfrei: Vollkasko evtl. sogar günstiger

In unserem Beitrag „Vollkasko oder Teilkasko?“ behandeln wir in aller Ausführlichkeit die Unterschiede zwischen beiden Kaskoversicherungsarten.

Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?

Wie bei allen Versicherungen und den entsprechenden Zusatzversicherungen zählt auch bei der Frage „Vollkasko ja oder nein?“ Ihr eigenes Sicherheitsbedürfnis. Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein? Wir empfehlen, vor allem bei Neuwagenkauf oder jungen Fahrzeugen eine Vollkasko abzuschließen. Nach gewisser Zeit steigen Sie danach auf eine Teilkasko um. Wenn Sie ein erfahrener Fahrer und lange unfallfrei sind, könnte die Vollkasko von den Beiträgen her sogar günstiger für Sie sein.

Weitere Zusatzversicherungen zur Autohaftpflichtversicherung

Neben der Voll- und der Teilkaskoversicherung haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit weiteren Versicherungen unterwegs abzusichern. Wir stellen sie Ihnen vor und sagen, ob Sie sie wirklich brauchen:

Verkehrsrechtschutz:

Eine Verkehrsrechtschutzversicherung bietet Ihnen viel Leistung zu geringen Beiträgen. Sie bietet Schutz, wenn es im Zuge eines Verkehrsunfalls vor Gericht geht oder wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen will. Es können Prozesskosten für Anwälte, Gutachter und das Gericht entstehen, die sehr schnell die Kosten eines Blechschadens überschreiten können.

Insassenunfallversicherung & Autoschutzbrief:

Unser 11880.com-Versicherung-Ratgeber rät Ihnen von diesen beiden Zusatzversicherungen ab. Die Insassenunfallversicherung ist schlicht überflüssig, da Mitfahrende bereits durch die für jeden obligatorische Autohaftpflichtversicherung mitversichert sind. Für den Autoschutzbrief gilt dasselbe: Er ist in den meisten Kfz-Versicherungen integriert, womit auch hier eine Zusatzversicherung redundant wäre.

Wann / für wen lohnt sich die Autohaftpflichtversicherung?

  • Pflicht für jeden Kfz-Halter
  • Vollkasko für neue und junge Fahrzeuge
  • Teilkasko für ältere und hochwertige Autos
  • Verkehrsrechtschutz zur Absicherung gegen hohe Gerichtskosten


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