Autoschutzbrief

Unterwegs mit dem Auto kann vieles passieren. Panne, Unfall, Diebstahl – was tun? Der Autoschutzbrief steht Ihnen bei solchen Fällen zur Seite und lässt Sie nicht links liegen. Unser 11880.com-Versicherung-Ratgeber sagt Ihnen, welche Leistungen Sie vom Autoschutzbrief für Ihr Kfz erwarten dürfen und wann Sie aufpassen müssen, sich durch den Autoschutzbrief nicht überzuversichern.

Autoschutzbrief
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Basis-Schutz durch Kfz-Haftpflicht

Ihr grundsätzlicher Sicherheitsgurt im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die in Deutschland ohnehin niemand am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Kfz-Haftpflicht sichert Sie gegen die finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und das bis in dreistellige Millionenhöhe.

Zusatzschutz durch Kaskoversicherungen

Mehr Versicherungsschutz erhalten Sie durch Ihren ganz persönlichen „Schiffsrumpf“, die Kaskoversicherungen. Hier stand die spanische Vokabel „casco“, dt. Schiffsrumpf, Pate. Mit einer Kaskoversicherung gelangen Sie und Ihr Fahrzeug tatsächlich in ruhigere Fahrwasser, da Sie gegen zahlreiche Extra-Schäden, zusätzlich zur Basis-Kfz-Haftpflicht, geschützt sind.

Was bietet der Autoschutzbrief?

So bietet die Teilkasko Schutz gegen diverse Elementarschäden, Wildunfall oder Diebstahl; die Vollkasko ergänzt den Schutz zusätzlich um Vandalismus, Eigenverschulden und Fahrerflucht. Der Frage Vollkasko oder Teilkasko gehen wir hier genauer nach.
Wenn Sie jedoch nicht den vollen Schutz der Kfz-Versicherung bezahlen wollen und auch nicht mit den verschiedenen Schäden rechnen, die in den Kaskoversicherungen berücksichtigt werden, etwa, weil Ihre Fahrzeuge geschützt in der Garage parken, reicht Ihnen vielleicht der Autoschutzbrief als Ergänzung zu Ihrer Autohaftpflichtversicherung aus. Dieser bietet Ihnen:

  • Pannenhilfe: Anfahrt eines Service-Wagens zum Unfall- oder Pannenort und Wiederinstandsetzung des Fahrzeugs, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen.
  • Abschleppdienst: Anfahrt eines Abschleppers und Transport des versicherten Fahrzeugs zur nächstgelegenen Werkstatt.
  • Bergung: Bei Abkommen von der Fahrbahn wird das versicherte Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn befördert.
  • Rücktransport von Fahrzeug und Fahrer: Sämtliche Transporte von berechtigen Insassen und des versicherten Fahrzeugs vom Ausgangsort zu einer Herberge oder nach Hause, bzw. zur Werkstatt.
  • Unterstellungskosten: Sämtliche Kosten für die Unterstellung des Fahrzeugs bis zur Wiederherstellung.
  • Unterbringungskosten: Kosten für die Unterbringung berechtigter Fahrer im Hotel bis zum Abschluss der Reparatur des versicherten Fahrzeugs. Hier gelten aber je nach Versicherer unterschiedliche Obergrenzen für die Unterbringungskosten.
  • Versand von Ersatzteilen: Organisation und Versand von Ersatzteilen. Achtung: Hiermit sind nicht die Kosten für die Ersatzteile gemeint.
  • Ersatzfahrer: Falls der Versicherte und berechtigte Fahrer des Fahrzeugs wegen des Unfalls oder wegen Krankheit ausfallen, stellt der Autoschutzbrief die Kosten für den Ersatzfahrer zum Rücktransport des versicherten Fahrzeugs.
  • Bei Diebstahl: Mietwagen – Wurde das versicherte Fahrzeug gestohlen, deckt der Autoschutzbrief die Kosten für die Rückreise des Versicherten und falls das gestohlene Fahrzeug wiedergefunden wird, auch dessen Rücktransport.

Ausschlüsse beim Autoschutzbrief

wildschaden
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Autoschutzbrief ist nicht gleich Autoschutzbrief. Es gibt viele verschiedene Versicherungen und auch Automobilclubs, die entsprechende Leistungen anbieten. Bei derartiger Vielfalt bestehen natürlich auch Unterschiede im Leistungsumfang der Policen, bei manchen Aspekten gelten aber auch grundsätzliche Ausschlüsse:

  • Globaler / europaweiter Service nicht allgemein gegeben
  • Verschiedene Obergrenzen bei Übernachtungskosten
  • Reparaturkosten nicht versichert
  • Schlüssel im Auto vergessen zählt nicht als Risiko…
  • …ebenso wie zugefrorene Schlösser
  • Mindestentfernung zum Wohnort (meistens ab 50km)

Bedenken Sie: Der Autoschutzbrief sichert Sie nicht gegen große, einschneidende Schäden, sondern dient Ihnen mehr als mobile, komfortable Absicherung gegen Zwischenfälle unterwegs. Die Schäden am Fahrzeug, die Reparaturen oder Ersatzteilkosten werden durch den Autoschutzbrief nicht versichert.

Achtung: überversichert?

Beachten Sie außerdem, dass die Leistungen des Autoschutzbriefs gegebenenfalls bereits durch Ihre Kfz-Versicherung oder Ihre Mitgliedschaft in einem Automobilclub abgedeckt werden. So dürfen Sie beispielsweise vom ältesten Autoschutzbrief-Anbieter – dem ADAC – ein Leistungsspektrum erwarten, das den oben aufgezählten Leistungen in einer Autoschutzbrief-Versicherung sehr nahekommt. Vermeiden Sie daher eine Überversicherung und entscheiden Sie sich nur dann für den Autoschutzbrief, sofern diese hilfreichen Leistungen nicht bereits in einem anderen Versicherungspaket enthalten sind.

Wann brauchen Sie keinen Autoschutzbrief?

Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie eine Kfz-Versicherung haben, in der die Leistungen des Autoschutzbriefs integriert sind oder wenn Sie Mitglied in einem Automobilclub sind, dann brauchen Sie den Autoschutzbrief nicht.

Wann / für wen lohnt sich der Autoschutzbrief?

  • Für Vielfahrer
  • Für Besitzer pannen-anfälliger Autos
  • Für Auto-Urlauber
  • Wenn Sie keine Teil- oder Vollkasko haben
  • Wenn Sie nicht Mitglied in einem Automobilclub sind


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