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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung soll Bundesbürger bei Pflegebedürftigkeit absichern. Niemand soll als Pflegefall auf sich allein gestellt und auf Sozialhilfe angewiesen sein. Denn die Pflege kann sehr teuer werden: Mit etwas Pech könnten theoretisch auf jeden binnen kurzer Zeit sehr hohe Kosten für die Pflege zukommen. Unser 11880.com-Versicherung-Ratgeber sagt, wie Sie dieser Gefahr durch eine optimale Pflegeversicherung entgegnen können. 

Die Pflegestufen

Gehstock
© KatarzynaBialasiewicz - istockphotos.com

Die Pflegestufen sind sowohl für die Betroffenen, als auch für die Pflegeversicherung eine grundsätzliche Größe. Während die Betroffenen mit der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit umgehen müssen, müssen die Pflegeversicherungen je nach Stufe mehr Pflegegeld zahlen. Mit der Schwere der Beeinträchtigung steigen die Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei geht es im Wesentlichen um den für die Pflege nötigen Zeitaufwand:

  • Pflegestufe 0 unter 90 Minuten
  • Pflegestufe 1 90 - 180 Min.
  • Pflegestufe 2 180 - 300 Min.
  • Pflegestufe 3 über 300 Min.

Hinzu kommt die eingeschränkte Alltagskompetenz.

Wichtig: Im Jahr 2017 wird es einen Ausbau der Pflegestufen auf fünf Grade geben.

Wie viel Pflegegeld wird bezahlt?

Basierend auf der Pflegebedürftigkeit – unter Umständen mit zusätzlicher Beeinträchtigung durch Demenz – wird das Pflegegeld folgendermaßen berechnet:

Pflegestufe

bis 30. Juni 2008

ab 1. Juli 2008

ab 2010

ab 2012

ab 2013

ab 2015

„0“ 0 € 0 € 0 € 0 € 120 € 123 €
I 205 € 215 € 225 € 235 € 235 € 244 €
I + Demenz 205 € 215 € 225 € 235 € 305 € 316 €
II 410 € 420 € 430 € 440 € 440 € 458 €
II + Demenz 410 € 420 € 430 € 440 € 525 € 545 €
III 665 € 675 € 685 € 700 € 700 € 728 €

 

Seit dem Jahr 2013 erhalten auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegeld. Es liegt in der Regel bei 100 € im Monat, kann unter besonderen Umständen aber auch bis zu 200 € monatlich betragen.

Empfänger des Pflegegeldes

Grundsätzlich wird immer basierend auf den Pflegestufen gezahlt, jedoch macht es einen Unterschied, wer der Empfänger ist. Wird ein Pflegebedürftiger von einem Laien – also beispielsweise von einem Angehörigen – gepflegt, wird das Pflegegeld der pflegenden Person direkt und zur freien Verfügung ausgezahlt. Wird ein Pflegedienst in Anspruch genommen, wird direkt an diesen ausgezahlt, wobei hier nicht grundsätzlich alle Leistungen abgedeckt sind.

Leistungskombination und mehr Pflegegeld

Die Themen Leistungsempfänger und Höhe des Pflegegeldes treffen sich dann, wenn Sie Laien-Pflege und professionelle Pflege kombinieren. So erhalten Sie zum Beispiel mehr Pflegegeld, wenn Sie selbst einen Angehörigen pflegen, aber etwa wegen Überlastung zusätzlich einen Pflegedienst beauftragen. Diese Pflegesachleistungen können separat angerechnet werden und das Gesamt-Pflegegeld anheben.

Ersatzpflege bei Pflege durch Angehörige

Die Überlastung ist auch ein Szenario bei der Ersatzpflege, denn auch wenn Sie selbst einen Angehörigen pflegen, besteht Anspruch auf Urlaub. Sie müssen nicht ohne Unterbrechung pflegen, sondern können sich bis zu sechs Wochen eines Kalenderjahres frei nehmen. Für diese Zeit haben Sie Anspruch auf Ersatzpflege durch die Pflegeversicherung. Das gilt übrigens auch, wenn die pflegende Person selbst erkrankt.

Wer muss in die Pflegeversicherung einzahlen?

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Entsprechende Beiträge (zwischen 2,35 % und 2,6 %) werden sowohl von der gesetzlichen Krankenversicherung als auch von privaten Krankenversicherungen direkt abgezogen, sodass jeder Bundesbürger praktisch automatisch Mitglied einer Pflegeversicherung ist.

Private Pflegeversicherung sinnvoll?

Aber reichen die Leistungen der normalen Pflegeversicherung im Pflegefall überhaupt aus? Leider ist dies oft nicht der Fall. Stellen Sie sich vor, dass Sie nicht nur immens hohe Kosten durch die Pflege eines Angehörigen haben, sondern durch den hohen Pflegeaufwand womöglich auch noch selbst als Erwerbstätige/r ausfallen. Die Leistungen der Pflegeversicherung decken diese beiden Faktoren finanziell meistens nicht vollständig ab, weswegen eine private Zusatz-Pflegeversicherung ratsam ist. Beliebte Pflegezusatzversicherungen, wie Pflege-Bahr, Pflegegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung wird ein Versicherungsfachmann in Ihrer Nähe gerne mit Ihnen erörtern – wie auch die Sinnhaftigkeit weiterer Zusatzversicherungen –, um somit letztlich ein optimales Versicherungspaket zusammenzustellen.

Für wen / wann lohnt sich die Pflegeversicherung?

  • Für alle nötig und somit Pflicht
  • Für alle pflegebedürftigen Menschen
  • Nach Unfällen / Unglücken
  • Bei langer Krankheit


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