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Wann darf mir eine Versicherung kündigen?

Wann darf mir eine Versicherung kündigen?

Versicherer sind zwar Dienstleister, die letztendlich Kunden wünschen. Doch gerade die Versicherungen sind es auch, die Kunden ablehnen oder ihnen sogar kündigen können – zumindest einige davon. Unser 11880.com-Versicherung-Ratgeber erklärt, unter welchen Umständen Versicherungen Ihnen kündigen können und ob Sie gegebenenfalls eine Handhabe dagegen haben.

Gewinn und Rentabilität

Notiz KFZ Versicherung
© Stadtratte - istockphotos.com

Der Grundgedanke der Versicherungen konzentriert sich auf Gewinnmaximierung und Rentabilität. Wenn die Schaden-Kosten-Quote über einem gewissen Wert liegt, ist dies für den Versicherer kein rentables Geschäft mehr. Die Bemessungsgrenze liegt hier übrigens ganz bei der Versicherung selbst.

Ist Ihr Versicherungsvertrag einer derjenigen, die aufgrund eines negativen Schadensverlaufs zu dieser Unrentabilität führt, könnten Sie ein Streichkandidat sein, dem die Versicherung kündigt.

Wann neigen Versicherungen zur Kündigung?

Als Versicherter sind Sie eine Kostenstelle. Das klingt hart, ist aber genau so. Wenn Sie eine zu große Kostenstelle werden, können Ihnen bestimmte Versicherungen kündigen. Das ist besonders häufig der Fall bei Wohngebäudeversicherungen, Kfz-Versicherungen oder auch Rechtsschutzversicherungen und es ist auch gutes Recht der Versicherer. Denn, wenn eine Versicherung für einen Schaden aufkommen muss, hat sie laut Gesetz eine einmonatige Kündigungsfrist.

Hier und jetzt kann die Versicherung kündigen

Doch nicht nur das: Neben dem Schadensfall kann die Versicherung Ihnen auch kündigen, wenn ein Versicherungsjahr, ein Kalenderjahr oder schlicht der Versicherungsvertrag verstrichen ist und natürlich auch wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen. Zusätzlicher negativer Effekt dabei für Sie: Wenn Ihnen durch die Versicherung gekündigt wurde, könnte es unter Umständen auch schwieriger für Sie sein, zu ähnlichen Tarifen bei anderen Versicherern unterzukommen.

Dann / deswegen kündigen Versicherungen:

  • Ungünstiger Schadenverlauf
  • Damit unrentabler Vertrag
  • Zum Ende des Vertrags
  • Ende des Kalenderjahres
  • Ende des Versicherungsjahres
  • Sonderkündigung im Schadensfall (1 Monat Frist)
  • Ausbleiben von Beitragszahlungen

Vertragssanierung

Wenn Sie jedoch gerne bei Ihrer gewohnten Versicherung bleiben wollen, können Sie von deren möglichem Angebot der Vertragssanierung Gebrauch machen. In manchen Fällen können Sie zum Beispiel höhere Selbstbeteiligungen anbieten, um Ihren Versicherungsvertrag zu retten.
Oft ist die Sanierung jedoch lediglich einhergehend mit einem neuen Versicherungsvertrag und der beinhaltet aller Voraussicht nach nicht mehr die gleichen Konditionen wie der alte Vertrag, sondern eher für sie schlechtere Konditionen.

Beispiel Kfz-Versicherung

Wenn Ihnen also zum Beispiel Ihre Kfz Versicherung kündigt, weil Sie eine zu große Kostenstelle geworden sind, bietet sie Ihnen womöglich im selben Atemzug eine Vertragssanierung an. Der neue Vertrag könnte dann aber beispielsweise nur noch eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung sein, den Vollkaskoschutz, den Sie vorher genossen haben, selbst verschuldete Schäden oder Diebstahlschutz, wären dann jedoch ausgeschlossen (weitere Informationen zu Vollkasko oder Teilkasko). In diesem und in ähnlichen Fällen ist es meist besser, eine andere Versicherung suchen.

Aber Vorsicht: Im neuen Versicherungsantrag müssen Sie angeben, ob und welche Verträge bereits gekündigt wurden. Ist dies versicherungsseitig bereits geschehen, kann das für die neue Versicherung ein Grund sein, Sie im Vorhinein abzulehnen.

Kündigungsumkehr

Dem können Sie durch die Kündigungsumkehr entgegenwirken: Damit würden Sie faktisch die Kündigung aussprechen und somit den „Makel“ des Gekündigten für zukünftige, neue Versicherungsabschlüsse, vermeiden. Wichtig dafür ist aber, dass Sie einen gewissenhaften Versicherungsmakler, bzw. Versicherungsvertreter haben, der Sie rechtzeitig über die mögliche Kündigung durch die Versicherung informiert.



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