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Versicherung kündigen

Versicherung kündigen

Versichert sein ist gut, nicht mehr versichert sein muss aber nicht schlecht sein. Kaum ein Versicherungsvertrag ist für die Ewigkeit und beide Seiten – sowohl die Versicherung als auch die Versicherten – können eine Versicherung kündigen. Dabei gibt es je nach Versicherungsart vor allem Fristen und Formalitäten zu beachten, die unser 11880.com-Versicherung-Ratgeber im Folgenden erläutert.

Warum Versicherung kündigen?

Versicherung kuendigen
© PeJo29 - istockphotos.com

Doch warum sollte man überhaupt auf die Idee kommen, der Versicherung kündigen zu wollen? Gründe gibt es durchaus, ein ganz zentraler könnte der sein, dass Sie mit der Leistung der Versicherung schlichtweg unzufrieden sind. Das kann sowohl die Höhe der Erstattungssumme, wie auch generell den Umgang mit Ihnen als Kunden betreffen. Ein weiterer Grund kann einfach der Wegfall des Risikos sein, wenn also eine Versicherung einfach nicht mehr gebraucht wird – einleuchtend, denn Sachwerte versichern, ohne diese Sachwerte ist wenig sinnvoll. Der dritte Grund können erhöhte Beiträge darstellen. Hier haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht mit verkürzter Kündigungsfrist.

Versicherungen kündigen – Fristen

Die meisten Versicherungen können immer zur Hauptfälligkeit und dann bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages gekündigt werden. Wenn Sie nicht rechtzeitig die Versicherung kündigen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr mit derselben Kündigungsfrist. Übrigens: Automatische Verlängerungen von Versicherungsverträgen erstrecken sich immer nur um ein Jahr, abweichende Fristen müssen mit dem Kunden abgeklärt werden.

Tipp:

Anders ist es bei der Kündigung der Autoversicherung, die meistens zum 01.01. eines Jahres ausläuft und auch noch einen Monat vor Vertragsende gekündigt werden kann.

Kündigung bei längeren Vertragslaufzeiten

Sollten Sie Versicherungsverträge mit deutlich längerer Laufzeit abgeschlossen haben, haben Sie auch andere Kündigungsfristen. So kann ein 5- oder auch 10-Jahresvertrag beispielsweise erst mit Ablauf des dritten Vertragsjahres gekündigt werden. Danach können Sie jedes Halbjahr und mit einer Frist von drei Monaten die Versicherung kündigen.

Versicherung kündigen im Schadensfall

Auch wenn die Versicherung ihrer eigentlichen Aufgabe nachgeht, nämlich Schäden zu regulieren, können Sie der Versicherung kündigen. Der Schadensfall kann einen solchen Zeitpunkt darstellen, zum Beispiel wenn Sie mit der Schadensregulierung nicht zufrieden waren, weil die erstattete Summe zu niedrig oder die Dienstleistung nicht kundenfreundlich war. Nach einem Schadensfall können Sie binnen eines Monats zum Ende des Versicherungsjahres oder sogar fristlos kündigen. Übrigens bei allen Versicherungen besonders wichtig im Schadensfall: Reihenfolge beachten!

Rechtschutzversicherung nach Schaden kündigen

Wenn Sie Ihrer Rechtschutzversicherung nach Schaden kündigen wollen, gilt eine Besonderheit. So muss die Rechtschutzversicherung erst zwei Schäden erstattet haben, bevor man ihr kündigen kann.

Kündigung bei erhöhten Versicherungsbeiträgen

Besonders häufig werden Versicherungen gekündigt, weil deren Beiträge angehoben werden. Ärgerlich ist das allemal, umso ärgerlicher ist es aber, wenn gleichzeitig nicht die Leistungen mit angehoben werden. In einem solchen Fall haben Sie Sonderkündigungsrecht und können mit sofortiger Wirkung die Versicherung kündigen. Stichtag dabei: der Tag, an dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.

Risiko fällt weg

Versicherungen schließt man immer ab, um etwas gegen ein bestimmtes Risiko zu sichern. Andersherum: Sie können Ihre Versicherung kündigen, wenn es nichts mehr zu versichern gibt, etwa wenn ein versichertes Tier stirbt, bestimmte Sachwerte nicht mehr bestehen oder Sie eine versicherte Immobilie verkaufen. Speziell beim Hausverkauf gilt übrigens, dass der Käufer nicht die Versicherung des Vorbesitzers übernehmen muss. Hier können Sie entsprechende Versicherung fristlos kündigen.



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